Informationspflicht nach dem BattG (§ 18 Batteriegesetz)
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die Akkus oder Batterien enthalten sind wir verpflichtet, Sie gemäß des Batteriegesetzes im Sinne des §18 BattG auf folgendes hinzuweisen:
Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Abgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in unserer unten angegebenen Filiale oder in Ihrer unmittelbaren Nähe (z.B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können die Batterien auch ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden.
Batterien die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchkreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Unter dem Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes, z.B. "Cd" für Cadium, "Pb" für steht für Blei, "Hg" für Quecksilber.







